Grabarten für Urnenbeisetzungen

Urnenbeisetzung in Urnenwandnische

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Diese Bestattungsart eignet sich für alle, die kremiert werden wollen und kein bepflanzbares Grab mit Grabstein wünschen. Die Urne wird in der Nische einer Mauer, der sogenannten Urnenwand, beigesetzt. Die Nischen werden von einheitlichen Platten abgedeckt und können im Rahmen der Möglichkeiten beschriftet werden. Eine individuelle Bepflanzung oder Grabschmuck sind nicht möglich. Blumen und Gedenkgegenstände können jedoch an der dafür vorgesehenen Stelle niedergelegt werden.

In eine Urnennische können maximal zwei Urnen beigesetzt werden. Die zweite Urnenbeisetzung verlängert die Ruhedauer der ersten Urne nicht. Eine Verlängerung auf maximal 25 Jahre Ruhedauer ab der zweiten Urnenbeisetzung ist möglich.

Eine Reservation nimmt unser Sekretariat gerne entgegen.


Urnenbeisetzung in Reihengrab

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Beim Urnenreihengrab wird die Urne in der Erde beigesetzt. Die Urnenreihengräber werden in charakteristischen Gräberkreisen angeordnet und in der Reihenfolge der Todesfälle zugeteilt. Das Grab kann mit einem Grabmal (Grabstein bzw. Grabkreuz) und einer individuellen Bepflanzung geschmückt werden.

In ein Urnengrab können maximal zwei Urnen beigesetzt werden. Die ordentliche Ruhedauer der Gräber beträgt mindestens 25 Jahre. Eine Verlängerung ist nicht möglich.

Auf Wunsch übernehmen wir für Sie die Grabpflege bzw. den Grabunterhalt. 


Urnenbeisetzung auf bestehendes Grab

Es ist möglich, bis maximal zwei Urnen auf ein bestehendes Sargreihengrab beizusetzen. Allerdings verlängert sich die Ruhedauer des bestehenden Grabes nicht.


Aschenbeisetzung in Gemeinschaftsgrab

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Das Gemeinschaftsgrab ist die anonymste Form der Beisetzung. Die Asche wird direkt in einer Gruft beigesetzt. Ein individueller Grabschmuck oder ein Grabmal sind nicht möglich. Blumen zum Gedenken können am dafür vorgesehenen, gemeinsamen Plätzen niedergelegt werden.

Auf Wunsch können Name und Jahrzahlen der verstorbenen Person gegen Entrichtung einer Gebühr in die vorgesehene Inschrifttafel graviert werden. Bei späterer Beisetzung ist eine Gravur in eine separate Inschrifttafel möglich, sofern die Ruhedauer noch nicht abgelaufen ist.