Sargbestattung in Gemeinschaftswiese

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Diese Bestattungsart eignet sich für alle, die nicht kremiert werden wollen und kein bepflanzbares Grab mit Grabstein wünschen. Zudem bietet die Gemeinschaftswiese die Möglichkeit der anonymen Sargbestattung. Alternativ können Name und Jahrzahlen an zentraler Stelle graviert werden.

Begrünt wird mit einem «Blumenrasen». Blumen und Gedenkgegenstände können an der dafür vorgesehenen Stelle niedergelegt werden.


Sargbestattung in Reihengrab mit Grabmal

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Die Erdbestattung in einem Sargreihengrab ist in der Schweiz eine beliebte, traditionelle Bestattungsart. Durch die Anordnung – Grab an Grab – entstehen die bekannten Gräberreihen, die viele Schweizer Friedhöfe prägen. Die Gräber werden in der Reihenfolge der Todesfälle zugeteilt und können mit einem Grabmal (Grabstein oder Grabkreuz) sowie einer individuellen Bepflanzung geschmückt werden.

Die ordentliche Ruhedauer der Gräber beträgt mindestens 25 Jahre. Es ist keine Verlängerung möglich.

Auf ein Sargreihengrab können zusätzlich maximal zwei Urnen beigesetzt werden.

Auf Wunsch übernehmen wir für Sie die Grabpflege bzw. den Grabunterhalt. 


Privatgrabstätte

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Die Privatgrabstätte ermöglicht, über das Leben hinaus als Paar oder Familie vereint zu bleiben. Die Grabstelle ist auf dem Grabfeld frei wählbar. Die ordentliche Ruhedauer der Gräber beträgt mindestens 25 Jahre, kann jedoch um jeweils 10 Jahre verlängert werden. Dank seiner Grösse und der langen Konzessionsdauer bietet die Privatgrabstätte viele attraktive Gestaltungsmöglichkeiten in Bezug auf das Grabmal und die Bepflanzung.

In ein Privatgrab können maximal ein Sarg und drei Urnen bestattet bzw. beigesetzt werden. Ohne Sarg können maximal vier Urnen beigesetzt werden.

Eine Reservation ist möglich.

Auf Wunsch übernehmen wir für Sie die Grabpflege bzw. der Grabunterhalt.